Beschwerden, Prüfverfahren und Bußgelder – Der Datenschutz in Vereinen aus Sicht einer Aufsichtsbehörde

Die Datenschutzgrundverordnung sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vor. Was auf Konzerne abschreckend wirken soll, kann so pauschal formuliert leider auch ehrenamtlich Aktive abschrecken. Aber wie sieht es in der Praxis aus? Werden tatsächlich Bußgelder gegen Vereine verhängt und in welchen Größenordnungen bewegen sich diese? Wir haben einen Mitarbeiter der niedersächsischen Datenschutzaufsichtsbehörde zu Gast und lassen uns aus der aufsichtsbehördlichen Praxis berichten. Neben theoretisch möglichen Bußgeldern wird es um Beschwerden von betroffenen Personen und Prüfungen durch die Aufsicht bei Vereinen gehen. Typische Fragestellungen, mit denen sich Vereine bei Beratungsanfragen an die Aufsicht wenden, interessieren uns ebenfalls.

Wann: 24. Januar 2022

Uhrzeit: 17:00 Uhr

Wo: online

Veranstaltende: Stiftung Datenschutz

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