Cybercrime: Aktuelles zum Computer-, Internet- und Datenschutzstrafrecht

Unternehmen sehen sich heute vielfältigen Risiken durch Cybercrime und sonstigen Angriffen auf ihren Datenbestand ausgesetzt. Darüber hinaus müssen sie aber auch selbst im Bereich IT und im Datenschutzrecht zahlreiche Vorschriften beachten, um sich nicht selbst strafbar zu machen und etwaige Straftaten ihrer Mitarbeiter zu verhindern. Der Referent gibt anhand konkreter Beispiele einen Überblick über die wesentlichen Fallstricke für Unternehmer: Was ist strafbar? Wer macht sich strafbar? Wann und wie ist das Unternehmen verpflichtet zu handeln? Daneben erhalten Sie eine erste Übersicht, wie Sie sich im Rahmen von behördlichen Untersuchungen verhalten sollten. Sie erhalten einen Überblick zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland und zu aktuellen Bedrohungen durch Cybercrime.

  • Sie erfahren, welche strafrechtlich relevanten Risiken für Unternehmen im IT-Bereich lauern.
  • Sie lernen, wie Sie Ihr Unternehmen auf solche Risiken vorbereiten und angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen.
  • Sie erhalten Praxistipps, wie Sie bei Entdeckung einer Straftat richtig reagieren.
  • Sie bekommen eine erste Übersicht, ob Sie bei einem IT – Sicherheitsvorfall Behörden einbinden und wie Sie und Ihre Mitarbeiter sich als Betroffene gegenüber den Behörden richtig verhalten.

Wann: 10. Februar 2022

Uhrzeit: 10:00 – 11:00 Uhr

Wo: Online

Veranstaltende: bitkom Akademie

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