Mitgliederdaten datenschutzkonform nutzen

Ob auf der Website oder in der Chronik, in Aushängen oder in der Vereinszeitschrift – wenn die personenbezogenen Daten von Vereinsaktiven über die reine Mitgliederverwaltung hinaus genutzt werden, braucht es dafür eine geeignete Rechtsgrundlage. Das gilt auch dann, wenn diese Datenverarbeitungen im Verein gelebte Praxis sind. Eine gern genutzte Rechtsgrundlage ist die Einwilligung – die Mitglieder werden gefragt, ob sie mit der Datennutzung einverstanden sind. Die Einwilligung hat aber Tücken – sie muss bestimmte Kriterien erfüllen und kann jederzeit widerrufen werden. Warum das „berechtigte Interesse“ als Rechtsgrundlage häufig besser geeignet ist und wie es sinnvoll eingesetzt werden kann, erläutern wir in unserem Webinar. Dabei betrachten wir zunächst die gesetzlichen Grundlagen und stellen dann die praktische Anwendung vor. Anschließend bleibt Zeit für eure Fragen zum Thema.

Wann: 20. Februar 2024

Uhrzeit: 17:00 Uhr

Wo: online

Veranstaltende: Stiftung Datenschutz

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